Noviziatsausbildung
Über uns
Papst Franziskus hat mit der Veröffentlichung der Instruktion Cor Oarns zur Anwendung der Apostolischen Konstitution Vultum Dei quaerere mit Wirkung zum 1. April 2018 die Anfangsausbildung der kontemplativen Nonnen bis zur ewigen Profess neu geordnet. Vom ersten Kennenlernen bis zur endgültigen Bindung in der Feierlichen Profess durchläuft die angehende Ordensschwester verschiedene Stationen:
Als ein erstes Kennenlernen des Klosters durch die Kandidatin und der Kandidatin durch die Klostergemeinschaft beinhaltet das Aspirantat eine Reihe von Begegnungen und (auch längere) Zeiten der Erfahrung in der Gemeinschaft. Das Aspirantat hat eine Mindestdauer von zwölf Monaten.
Mit dem Eintritt in die Gemeinschaft beginnt für sie die Postulatszeit, die mindestens ein Jahr dauert. Das Postulat hat die Aufgabe, die Kandidatin mit unserem Leben näher bekannt zu machen. Sie erhält dabei eine Einführung in die monastische Spiritualität.
Zu Beginn des Noviziates erhält die Postulantin bei der Einkleidung die benediktinische Ordenskleidung. Das Noviziat ist eine Zeit der grundlegenden Vorbereitung auf die endgültige Bindung an Gott und die Gemeinschaft. Es dauert zwei Jahre und vermittelt eine vertiefte Einführung und Einübung in die Nachfolge Christi sowie in das Leben und die Spiritualität unserer Gemeinschaft.
Die zeitliche Profess wird für drei Jahre abgelegt und jährlich bis zum Ablauf von fünf Jahren erneuert, wobei die Anfangsausbildung mindestens neun Jahre dauert. Diese Zeit dient der weiteren Vertiefung und Festigung im Hinblick auf das Leben einer Benediktinerin vom Heiligsten Sakrament. Selbständigkeit, Ausgeglichenheit und die Fähigkeit zum gemeinschaftlichen Leben, Beten und Arbeiten sollen dabei weiterhin wachsen und sich entfalten.
Im öffentlichen Bekenntnis der monastischen (ewigen) Profess antworten wir auf den Ruf Gottes mit der Weihe unseres ganzen Lebens an Gott. Der heilige Benedikt fasst die Profess in die drei Gelübde der Beständigkeit, klösterlichen Lebenwandels und des Gehorsams. Sie beinhalten auch die Räte der „gottgeweihten Jungfräulichkeit“ und „Armut.“
vgl. Geistliches Direktorium