Noviziatsausbildung
Über uns
Mit der Instruktion COR ORANS die die Apostolische Konstitution Vultum Dei quaerere konkretisiert, hat Papst Franziskus zum 1. April 2018 die Anfangsausbildung kontemplativer Nonnen neu geordnet. Sie umfasst den Weg von den ersten Kontakten bis zur ewigen Profess. Von der ersten Begegnung mit dem Kloster bis zur endgültigen Bindung in der feierlichen Profess durchläuft eine angehende Ordensschwester verschiedene Etappen:
Am Anfang steht das Aspirantat. In dieser Zeit lernen sich die Kandidatin und die Klostergemeinschaft gegenseitig kennen. Dazu gehören einzelne Begegnungen ebenso wie auch mindestens ein längerer Aufenthalte in der Gemeinschaft. Das Aspirantat dauert mindestens zwölf Monate.
Mit dem Eintritt in die Gemeinschaft beginnt das Postulat, das ebenfalls mindestens ein Jahr umfasst. In dieser Phase wird die Kandidatin mit unserem klösterlichen Leben vertraut gemacht und schrittweise in die monastische Spiritualität eingeführt.
Mit dem Beginn des Noviziates empfängt die Postulantin bei der Einkleidung die benediktinische Ordenskleidung und den Schwesternnamen. Das Noviziat ist eine Zeit der intensiven Vorbereitung auf die endgültige Bindung an Gott und an die Gemeinschaft. Über zwei Jahre hinweg vertieft die Novizin ihre Nachfolge Christi und wächst Schritt für Schritt in das Leben, den Rhythmus und die Spiritualität unserer Gemeinschaft hinein.





Die zeitliche Profess wird zunächst für drei Jahre abgelegt und anschließend regelmäßig erneuert, bis insgesamt fünf Jahre erreicht sind. Insgesamt umfasst die Anfangsausbildung mindestens neun Jahre. Diese Phase dient der weiteren Vertiefung und inneren Festigung auf dem Weg in das Leben als Benediktinerin vom Heiligsten Sakrament. Selbstständigkeit, innere Ausgeglichenheit sowie die Fähigkeit zum gemeinschaftlichen Leben, Beten und Arbeiten sollen in dieser Zeit weiter wachsen und reifen.
In der feierlichen (ewigen) Profess antworten wir öffentlich auf den Ruf Gottes und weihen ihm unser ganzes Leben. Der heilige Benedikt fasst diese Lebenshingabe in den drei Gelübden der Beständigkeit, des klösterlichen Lebenswandels und des Gehorsams zusammen. In ihnen sind auch die evangelischen Räte der gottgeweihten Jungfräulichkeit und der Armut enthalten.